Jurafuchs
§ 113

§ 113

EnWG 2005
Laufende Wegenutzungsverträge
Evaluierung, Schlussvorschriften
Stand 2026-05-06
Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.

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