Jurafuchs
§ 7b

§ 7b

EnWG 2005
Entflechtung von Gasspeicheranlagenbetreibern und Transportnetzeigentümern
Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Gasspeicheranlagen
Stand 2026-05-06
Auf Transportnetzeigentümer, soweit ein Unabhängiger Systembetreiber im Sinne des § 9 benannt wurde, und auf Betreiber von Gasspeicheranlagen, die Teil eines vertikal integrierten Unternehmens sind und zu denen der Zugang technisch und wirtschaftlich erforderlich ist für einen effizienten Netzzugang im Hinblick auf die Belieferung von Kunden, sind § 7 Absatz 1 und § 7a Absatz 1 bis 5 entsprechend anwendbar.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →