Für die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Begutachtung, Prüfung oder Untersuchung von Personen oder Sachen durch staatliche oder staatlich beauftragte Sachverständige können Sachverständigengebühren erhoben werden.
§ 13
LGebGSachverständigengebühren
Entstehung und Festsetzung
Stand 2004-12-14