Jurafuchs

§ 8

LGebG
Gebührenvorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft
Entstehung und Festsetzung
Stand 2004-12-14
Werden öffentliche Leistungen erbracht, für die Gebührenvorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft maßgebend sind, werden die Gebühren nach Maßgabe dieser Vorschriften bemessen. Durch Rechtsverordnung können die Gebühren abweichend bemessen werden, soweit die Gebührenvorschriften der Rechtsakte dies zulassen.

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