§ 44a des Bundeszentralregistergesetzes gilt entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 155 Landesrecht, Zuständigkeiten§ 156 Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e →