Jurafuchs

§ 3

HFKomVO
Einrichtung und Aufgaben der Geschäftsstelle
Stand 2005-06-28
Beim Justizministerium wird eine Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Behandlung der Eingaben in der Härtefallkommission und die Entscheidungen des Vorsitzenden nach § 4 Abs. 2 vor und unterstützt die Mitglieder der Härtefallkommission.

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