Beim Justizministerium wird eine Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Behandlung der Eingaben in der Härtefallkommission und die Entscheidungen des Vorsitzenden nach § 4 Abs. 2 vor und unterstützt die Mitglieder der Härtefallkommission.
§ 3
HFKomVOEinrichtung und Aufgaben der Geschäftsstelle
Stand 2005-06-28