Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Überleitungs- und Übergangsvorschriften