Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (SächsGVBl. 2009 S. 589) ( Staatsvertrag ) werden vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus erlassen. 2
§ 1
SächsHZGErlaß der Rechtsverordnungen
Festsetzung von Zulassungszahlen sowie ergänzende Vorschriften zum Staatsvertrag und zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind 1
Stand 2023-06-22