Artikel 8 Absatz 3 Satz 1 des Staatsvertrages gilt entsprechend. 13
§ 10
SächsHZGBenachteiligungsverbot
Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern 7
Stand 2023-06-22