Der Grundsatz der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen findet keine Anwendung. 12
§ 9
SächsHZGVerfahrensvorschriften
Kapazitätsermittlung, Festsetzung von Zulassungszahlen und Vergabe von Studienplätzen in nicht in das Zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengängen sowie in höheren Fachsemestern 7
Stand 2023-06-22