Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die zuständige oberste Landesbehörde und die zuständige oberste Immissionsschutzbehörde des Landes im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie
1.
des Benzinbleigesetzes,
2.
des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm,
3.
des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.