Jurafuchs

§ 1

ImmSchZustLVO M-V
Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt
Stand 2015-02-12
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die zuständige oberste Landesbehörde und die zuständige oberste Immissionsschutzbehörde des Landes im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie
1.
des Benzinbleigesetzes,
2.
des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm,
3.
des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →