Das für Justiz zuständige Ministerium erlässt im Benehmen mit der IT-Kontrollkommission Regelungen über justizinterne Zugriffsrechte auf die in § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 genannten Dokumente und die dazu verfügbaren Metadaten sowie über den Zugang zu Logdateien sowie zu Vorkehrungen zur Sicherung der Zweckbindung und zum Schutz vor unbefugter Einsichtnahme.
§ 8
ITJGJustizinterne Zugriffsrechte
Stand 2016-04-26