Die Landesregierung unterrichtet den Landtag bis zum 31. Dezember 2015 und dann alle fünf Jahre über die Auswirkungen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15 Übergangsbestimmungen§ 17 Gleichstellungsbestimmung →