Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen, an Sonnabenden sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge und von Reisebedarf geöffnet sein.
§ 6
ThürLadÖffGTankstellen
Stand 2006-11-24