Jurafuchs

§ 18

ThürLadÖffG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2006-11-24
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Thüringer Verordnung über den Ladenschluss in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten vom 22. Oktober 1998 (GVBl. S. 322), geändert durch Verordnung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 49), außer Kraft.

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