Deckungsfähige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 und 2 oder des Deckungsvermerks zugunsten eines anderen Titels verwendet werden.
§ 46
LHODeckungsfähigkeit
Ausführung des Haushaltsplans
Stand 2025-06-23