Jurafuchs

§ 6

LHO
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Stand 2025-06-23
Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →