Jurafuchs

§ 82

LHO
Kassenmäßiger Abschluß
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
Stand 2025-06-23
In dem kassenmäßigen Abschluß sind nachzuweisen:
1.
1. die Summe der Ist-Einnahmen,
2.
die Summe der Ist-Ausgaben,
3.
der Unterschied aus Buchstabe a und Buchstabe b (kassenmäßiges Jahresergebnis),
4.
die haushaltsmäßig noch nicht abgewickelten kassenmäßigen Jahresergebnisse früherer Jahre,
5.
das kassenmäßige Gesamtergebnis aus Buchstabe c und Buchstabe d;
2.
1. die Summe der Ist-Einnahmen mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen,
2.
die Summe der Ist-Ausgaben mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags,
3.
der Finanzierungssaldo aus Buchstabe a und Buchstabe b.

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