Allgemeine Verwaltungsbehörden sind die Regierungspräsidien und die unteren Verwaltungsbehörden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Änderung der Geschäftsbereiche der Ministerien§ 11 Regierungsbezirke und Regierungspräsidien →