(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 (GVBl. S. 247, BS 2012-1-10) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Änderungsbestimmung