Die Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 kann von der zuständigen Behörde jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung wegfallen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 5 Führen gefährlicher Hunde§ 7 Anordnungsbefugnisse →