Es gelten die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der jeweils geltenden Fassung über unzulässige Sendungen, Jugendschutz, Kurzberichterstattung und europäische Produktionen sowie über Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen.
§ 4
LMedienGUnzulässige Sendungen, Jugendschutz, Kurzberichterstattung, europäische Produktionen
Allgemeine Vorschriften
Stand 1999-07-19