Das Investitionsprogramm wird jeweils für ein Haushaltsjahr von dem für Gesundheit zuständigen Ministerium aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Vor dem Beschluss ist dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Investitionsprogramm ist im Niedersächsischen Ministerialblatt und auf der Internetseite des für Gesundheit zuständigen Ministeriums zu veröffentlichen.
§ 9
NKHGInvestitionsprogramm
Förderung
Stand 2025-01-29