Jurafuchs

§ 30

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Au
Form
Stand 2018-12-18
Ordnungsbehördliche Verordnungen müssen
1.
eine Überschrift tragen, die ihren Inhalt kennzeichnet;
2.
in der Überschrift als ,,Ordnungsbehördliche Verordnung" bezeichnet sein;
3.
im Eingang auf die Bestimmungen des Gesetzes Bezug nehmen, auf Grund deren sie erlassen sind;
4.
auf die Zustimmung der Stellen hinweisen, deren Zustimmung gesetzlich vorgeschrieben ist;
5.
den örtlichen Geltungsbereich angeben;
6.
das Datum angeben, unter dem sie erlassen sind; für ordnungsbehördliche Verordnungen der Kreisordnungsbehörden und örtlichen Ordnungsbehörden ist dies das Datum des Tages, an dem die Verordnung ausgefertigt worden ist;
7.
die Behörde bezeichnen, die die Verordnung erlassen hat.

Meine Notizen

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