Jurafuchs

§ 52

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Au
Schlussbestimmung
Stand 2018-12-18
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.

Zusatz: (Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 ( GV. NRW. S. 741 ))

Durch diese Gesetze wird das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) eingeschränkt.

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