Für die Verjährung des Entschädigungsanspruchs gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen entsprechend.
§ 41
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über AuVerjährung des Entschädigungsanspruchs
Stand 2018-12-18