Der Integrationsausschuss ist ein beratender Ausschuss im Sinn der Gemeindeordnung beziehungsweise der Landkreisordnung. Unter den als sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner in diesen Ausschuss zu berufenden Personen müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.
§ 12
PartIntG BWIntegrationsausschuss
Stand 2015-12-01