Aufgaben des Landes sind
1.
Menschen mit Migrationshintergrund beim Erlernen der deutschen Sprache zu fördern,
2.
integrationsfördernde Strukturen auf Landes- und kommunaler Ebene zu entwickeln und zu unterstützen und dabei insbesondere mit den kommunalen Landesverbänden, den kommunalen Integrationsbeauftragten und mit Migrantenorganisationen zusammenzuarbeiten,
3.
die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen der Elternbeteiligung am Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie die Zusammenarbeit der Eltern mit Akteuren und Einrichtungen im Bildungsbereich zu fördern,
4.
Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung im Rahmen der geltenden Gesetze und des Grundgesetzes zu unterstützen,
5.
die Stärkung des Zusammenlebens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen allen im Land lebenden Menschen zu fördern,
6.
Maßnahmen zu ergreifen zur Bekämpfung von
a)
Diskriminierung, Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit; dies geschieht insbesondere durch Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Themen und die Förderung der Arbeit von Vernetzungsstellen und Antidiskriminierungsnetzwerken,
b)
Zwangsverheiratungen und Gewalt im Namen der sogenannten Ehre; dies geschieht insbesondere durch Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Themen, Förderung entsprechender Beratungsstellen für Betroffene und Eintreten für die Gleichberechtigung der Geschlechter,
7.
Bildung für Akzeptanz und Toleranz von kultureller und ethnischer Vielfalt an Schulen und im frühkindlichen Bereich zu unterstützen,
8.
das Integrationsgeschehen bundesweit zu beobachten und auf die integrationsfördernde Ausgestaltung von Gesetzen und Förderprogrammen auf Bundes- und europäischer Ebene hinzuwirken.