Auf der Grundlage geeigneter vorhandener Daten überprüft die Landesregierung die Anwendung des Gesetzes und den Stand der Integration insgesamt. Über das Ergebnis ist dem Landtag zu berichten. Dieser Bericht ist fortlaufend in fünfjährigem Rhythmus zu erstellen. Die Federführung liegt beim Sozialministerium.
§ 15
PartIntG BWLandesintegrationsbericht
Stand 2015-12-01