Jurafuchs

§ 8

ThürPStV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2008-12-09
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten
1.
die Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes vom 3. Juli 1991 (GVBl. S. 196) und
2.
die Thüringer Verordnung zur Auflösung der Urkundenstellen bei den Landkreisen vom 3. September 1997 (GVBl. S. 342)

außer Kraft.

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