(1)Der Rechnungshof ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde.(2)Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Döbeln. 1Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Berichterstattung →