1Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 11. Dezember 1991
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt