Die von Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden oder dem Sparkassenverband als Träger errichteten Sparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 Errichtung →