Die Satzung regelt die Rechtsverhältnisse der Sparkasse. Die Satzung wird vom Hauptorgan des Trägers erlassen; Änderungen der Satzung bedürfen seiner Zustimmung. § 3 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Satzung und deren Änderungen bedürfen der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde.
§ 7
SpGSatzung
Allgemeine Vorschriften
Stand 2005-07-19