Der Sparkassenverband Baden-Württemberg (Sparkassenverband) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. § 10 gilt entsprechend. Die Satzung regelt die Rechtsverhältnisse des Sparkassenverbands. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde.
§ 35
SpGRechtsnatur, Satzung
ZWEITER TEIL Sparkassenverband
Stand 2005-07-19