Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund werden jährlich 94 300 000 € für Zuweisungen nach Art. 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.
Art. 13d
Bayerisches FinanzausgleichsgesetzÖPNV-Zuweisungen
Stand 2013-04-16