Jurafuchs

Art. 25

Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
Inkrafttreten
Stand 2013-04-16
Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt mit Wirkung vom 1. April 1948 in Kraft.Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 10. August 1948 (GVBl S. 138). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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