Dieses Gesetz gilt nicht für Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 63 Beseitigung von Doppelzuständigkeiten§ 65 Unberührt bleibendes Bundesrecht →