Jurafuchs

§ 5

BremUIG
Umweltzustandsbericht
Stand 2018-10-26
Das für den Umweltschutz zuständige Mitglied des Senats veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Gebiet des Landes Bremen. Hierbei berücksichtigt es die Anforderungen des § 10 Abs. 1, 3 und 6 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Der Bericht enthält Informationen über die Umweltqualität und vorhandene Umweltbelastungen. Der erste Bericht ist spätestens am 31. Dezember 2007 zu veröffentlichen.

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