Jurafuchs

Artikel 13

Bürgerinitiative-VO
Einreichung bei der Kommission
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
Stand 2024-04-12
Artikel 13

Einreichung bei der Kommission

Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der letzten in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigung reicht die Organisatorengruppe die Initiative bei der Kommission ein.

Die Organisatorengruppe füllt das Formular in Anhang VII aus und reicht es zusammen mit Kopien — in Papierform oder in elektronischer Form — der in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigungen ein.

Das Formular in Anhang VII wird von der Kommission im Register öffentlich zugänglich gemacht.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →