Artikel 26
Aufhebung
Die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben. aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Aufhebung
Die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2020 aufgehoben. aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.