Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/estg/__107.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).