Weigert sich der Gemeinderat beharrlich, den Anordnungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde trotz unanfechtbarer Entscheidung nachzukommen oder entzieht er sich fortgesetzt der Erfüllung seiner Aufgaben, so kann er von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aufgelöst werden. Es sind alsdann innerhalb von drei Monaten Neuwahlen durchzuführen.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →