Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
§ 32
GmbHGRückzahlung von Gewinn
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Stand 2024-12-31