(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2044 - 2045)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 88 Mitteilungen an die AbschlussprüferaufsichtsstelleAnlage 2 (zu § 2 Absatz 3) →