Ziele des Gesetzes sind vorrangig
1.
die mittelstandsgerechte Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe,
2.
die Überprüfung staatlicher Vorschriften auf ihre jeweilige Relevanz für den Mittelstand,
3.
der Erhalt und die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft in Hessen,
4.
die Förderung und Sicherung von Existenzgründungen,
5.
die Erleichterung von Unternehmensnachfolgen,
6.
die Stärkung servicefreundlicher Beratungsstrukturen des Landes,
7.
die Schaffung und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft,
8.
die Deckung des Fachkräftebedarfs,
9.
die Schaffung transparenter und an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Mittelstandes orientierter Vergaberegelungen,
10.
die Erleichterung des Zugangs mittelständischer Unternehmen zu den Exportmärkten und den Beschaffungsmärkten,
11.
die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie des Zugangs mittelständischer Unternehmen zum Kapitalmarkt und
12.
die Verbesserung der Innovationsfähigkeit und des Technologie-Transfers.