Die finanzielle Förderung im Sinne dieses Gesetzes wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen durchgeführt, soweit keine anderweitige Zuweisung erfolgt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Fördergrundsätze§ 8 Vorrang privater Leistungen →