Jurafuchs

§ 2

HODaG
Begriffsbestimmungen
Stand 2023-03-23
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
sind „Daten“ vorhandene Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung;
2.
sind Daten „unbearbeitet“, wenn und solange sie nicht interpretiert, bewertet oder in sonstiger Weise bearbeitet sind; nicht als Bearbeitung gelten insbesondere eine Anonymisierung nach Nr. 8, eine Aufbereitung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Behörde einschließlich einer erforderlichen Plausibilitätsprüfung und eine Aufbereitung zur Erfüllung der Standards der Bereitstellung nach § 4;
3.
sind Daten „maschinenlesbar“, wenn sie durch Software automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden können;
4.
ist „Nutzung“ jede Verwendung von Daten für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke, die über die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse hinausgeht oder die neben der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch zu eigenen Zwecken erfolgt;
5.
sind „dynamische Daten“ Daten in digitaler Form, die häufig oder in Echtzeit aktualisiert werden, insbesondere aufgrund ihrer Volatilität oder ihres raschen Veraltens;
6.
sind „Metadaten“ Daten, die offene Daten beschreiben und es ermöglichen, diese zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen;
7.
sind „Forschungsdaten“ Daten, die zu Forschungszwecken erhoben wurden;
8.
ist „Anonymisierung“ von Daten ein Prozess, durch den personenbezogene Daten in einer Weise geschützt werden, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden. Eine natürliche Person ist identifizierbar, wenn sie unter Berücksichtigung aller Mittel, die von der verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die Identität der natürlichen Person direkt oder indirekt zu ermitteln, identifiziert werden kann. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, insbesondere die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind.

Meine Notizen

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