Jurafuchs

§ 7

HODaG
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Stand 2023-03-23
Die für Grundsatzfragen der Verwaltungsautomation zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Regelungen zu
1.
dem Verfahren der Bereitstellung von Daten nach § 1 Abs. 1,
2.
der technischen und organisatorischen Einrichtung und dem Betrieb des Metadatenportals nach § 3 sowie
3.
den Standards der Bereitstellung nach § 4 zu treffen.

Meine Notizen

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