Themenspezifische Beiräte, Arbeitsgruppen sowie weitere untergesetzliche Gremien im Geschäftsbereich des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums sollen ein zeitlich längstens für die Dauer einer Wahlperiode des Landtags begrenztes Mandat erhalten. Auf eine effiziente Gremienstruktur ist zu achten. Zu Beginn jeder Wahlperiode sind die bestehenden Gremien auf ihre Notwendigkeit und ihren Auftrag hin zu überprüfen.
§ 10
LGGÜberprüfung untergesetzlicher Gremien
Stand 2015-12-17